Unsere Leistungsphasen – Grundlage für eine solide Planung!

Jeder Jungingenieur kann Ihnen die Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) herunterbeten. Dabei sind die einzelnen Phasen viel mehr als lediglich eine Position auf dem Honorarangebot – sie sind der grundlegende Bestandteil einer soliden Fachplanung:

  • Grundlagenermittlung
    Ziel dieser Phase ist es, alle relevanten Voraussetzungen für die bevorstehende Planung zu ermitteln. Dazu zählt insbesondere die Klärung der Aufgabenstellung sowie die Bestandsaufnahme und Standortanalyse, insofern keine Dokumentation vorhanden ist.
  • Vorplanung
    Die zweite Leistungsphase dient der Erstellung eines Planungskonzeptes, welches (insofern notwendig) auch schon zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit bei Behörden dienen kann. Im Weiteren wird das Planungskonzept mit einer ersten Kostenschätzung bewertet.
  • Entwurfsplanung
    Die Entwurfsplanung ist das fertige Planungskonzept, welches alle relevanten Punkte der Gesamtplanung beinhaltet. Sie wird – neben anderen fachlichen Beteiligten – mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Entwurfsplanung beinhaltet neben konzeptionellen und zeichnerischen Darstellungen auch eine exakte Kostenberechnung und dient zudem als Grundlage für eine eventuell notwendige Genehmigungsplanung.
  • Genehmigungsplanung
    In seltenen Fällen sind Fachplanungen für Daten- und Informationsinfrastruktur genehmigungspflichtig. Diese Leistungsphase beinhaltet die Einholung dieser Genehmigungen.
  • Ausführungsplanung
    Nun geht es endlich an das "Eingemachte". Die Ausführungsplanung betrachtet die eigentlichen Umsetzungs-schritte und findet insbesondere für die ausführenden Firmen statt. Die Planung wird durch sog. Werkpläne in größerem Maßstab hinterlegt. Alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau notwendig sind, können der Ausführungsplanung entnommen werden.
  • Vorbereitung der Vergabe
    Nachdem die eigentliche Planung abgeschlossen ist, kann das Projekt auf dem Markt ausgeschrieben werden. Hierzu bedarf es neben einem detaillierten Leistungsverzeichnis mit Art und Menge der benötigten Materialien auch eines ersten Terminplanes für die Ausführung. Auf Basis dieser Ausschreibungsunterlagen erstellen die ausführenden Firmen dann ihre Angebote.
  • Mitwirkung bei der Vergabe
    Sobald der Stichtag der Ausschreibung vorüber ist, müssen die eingegangenen Angebote gesichtet und bewertet werden. Neben der Vollständigkeit der eingegangenen Angebote werden das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet. Am Ende erhält der Auftraggeber eine Vergabeempfehlung.
  • Objektüberwachung / Bauüberwachung
    Eine Planung kann nur dann zu einem guten Ergebnis führen, wenn diese auch ausgeführt wird. Diese Phase beinhaltet die Vor-Ort-Überwachung während der Bauphase, in der sich – jeder Bauherr kann das bestätigen – die unvorhergesehenen, unerwünschten Ereignisse häufen. Durch eine sorgfältige Bauüberwachung können diese Abweichungen frühzeitig erkannt und verhindert werden; das Projektergebnis insgesamt wird so deutlich optimiert.
  • Objektbetreuung
    Dies ist die letzte Phase und stellt somit den Abschluss der Leistungen dar. Zur Objektbetreuung gehört neben der endgültigen Bauabnahme auch die Zusammenstellung der gesamten Planungs- und Kalkulationsunterlagen. Etwaige Restmängel werden erkannt, sodass die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber den ausführenden Firmen geltend gemacht werden können und auch diese Mängel beseitigt werden.

Kleine Anmerkung vom Chef:
Auch wenn diese Phasen wie in Stein gemeißelt erscheinen, kann es sein, dass nicht alle Phasen für Ihre Planung relevant sind. Je nach Größe des anstehenden Projektes kann man z.B. die Vorplanung entfallen lassen und direkt mit der Entwurfsplanung weiter machen. Wir betrachten objektiv, welche Planungsphasen für Ihr Projekt relevant sind, und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Honorarangebot.